Der Verein „Jagdschule Luzern“ hat seinen Sitz am Wohnsitz des Leiters.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Jagdschule Luzern und den Kursteilnehmenden gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages gültigen Fassung. Davon abweichende Vertragsbedingungen der Kursteilnehmenden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass die Jagdschule Luzern diesen ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zustimmt.
Vertragsgegenstand stellt die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen im Rahmen von Unterrichts- und Übungseinheiten (Kurs) zur Vorbereitung auf die Luzerner Jagdprüfung dar. Die Zulassung zur kantonalen Jagdprüfung, deren erfolgreiche Absolvierung sowie die Erteilung des Luzerner Jagdfähigkeitsausweises sind nicht geschuldet.
Die Kursteilnehmenden übermitteln der Jagschule Luzern das ausgefüllte Anmeldeformular via Homepage der Jagdschule Luzern. Dieses stellt einen Antrag auf Abschluss des Ausbildungsvertrages dar. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, sofern die Kursteilnehmenden die vorliegenden Vertragsbedingungen durch einen Klick auf den Button „AGB akzeptieren“ akzeptieren.
Nachdem das Anmeldeformular bei der Jagdschule Luzern eingegangen ist, erhalten Bewerber/innen für die Teilnahme am Kurs der Jagdschule Luzern eine automatische Empfangsbestätigung. Nach dem Informationsabend der kantonalen Jagdverwaltung (lawa) werden die Bewerber/innen mittels E-Mail der Jagdschule Luzern aufgefordert das Kursgeld vor dem ersten Kurstag (Waffenhandhabung) auf ihr Konto einzuzahlen. Können aus Kapazitätsgründen nicht alle Bewerber/innen in den Kurs der Jagdschule Luzern aufgenommen werden, erfolgt die Aufnahme nach dem Datum des Zahlungseingangs.
Der Ausbildungsvertrag gilt als abgeschlossen, sofern das vollständige Kursgeld vor dem ersten Kurstag auf dem Konto der Jagdschule Luzern eingeht. Vorbehalten bleibt ein Ausschluss von der Teilnahme am Kurs durch die Jagdschule Luzern.
Die Ablehnung von Bewerbern/innen durch die Jagdschule Luzern braucht nicht begründet zu werden. Ein Anspruch auf eine Kursteilnahme besteht nicht.
Falls Bewerber/innen aus Kapazitätsgründen, infolge nicht rechtzeitiger Überweisung des Kursgeldes oder aus anderen Gründen nicht in den Kurs aufgenommen werden, wird ihnen bereits bezahltes Kursgeld innert 10 Tagen nach Beginn des Kurses vollständig zurückerstattet.
Orte und Termine der einzelnen Veranstaltungen sind dem Kursplan zu entnehmen und werden durch die Jagdschule Luzern nach eigenem Ermessen festgelegt. Die Unterrichts- und Übungseinheiten werden durch hierfür geeignete Personen abgehalten.
Die zur Durchführung der praktischen Schiessausbildung benötigten Waffen und die passende Munition sind in der Kursgebühr nicht enthalten.
Die Kursteilnehmenden sind für die Sicherheit und die Funktionstüchtigkeit der von ihnen geführten Waffen sowie den sicheren Umgang damit allein verantwortlich. Sie verfügen über eine eigene Jagdhaftpflichtversicherung. Letztere ist im Kursgeld nicht enthalten.
Allfällig an den Kurstagen und am Abschlussanlass angebotene Verpflegung ist im Kursgeld nicht enthalten.
Der Kurs gilt ordentlich mit der Absolvierung der Luzerner Jagdprüfung oder spätestens 15 Monate nach Einzahlung des Kursgeldes als beendet. Werden nicht alle Prüfungsfächer der kantonalen Jagdprüfung im ersten Anlauf bestanden, haben die Kursteilnehmenden Anspruch darauf im nächst folgenden Kurs maximal zwei Fächer nochmals ohne zusätzliche Gebühr zu besuchen.
Wird die kantonale Schiess- und/oder Waffenhandhabungsprüfung nicht bestanden, kann der Kurs der Jagdschule Luzern nicht fortgesetzt werden. Das bezahlte Kursgeld wird in diesem Fall auf den nächst folgenden Kurs gutgeschrieben, den Kursteilnehmende dann vollständig zu besuchen berechtigt sind. Eine Rückerstattung des Kursgeldes ist ausgeschlossen. In jedem Fall endet der Kurs aber 27 Monate nach Einzahlung des Kursgeldes.
Wird der Kurs durch Kursteilnehmende von sich aus abgebrochen oder unterbrochen, besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Kursgeldes. Dies gilt auch im Fall behördlicher Anordnungen, von Quarantänemassnahmen, Krankheit, Unfall, Nichtbestehen der kantonalen Jagdprüfung oder anderweitiger Verhinderung an der Teilnahme am Kurs.
Es werden keine schriftlichen oder digitalen Kursunterlagen abgegeben. Es ist untersagt während den Unterrichts- und Übungseinheiten Bild- oder Tonaufnahmen zu machen.
Die Kursteilnehmenden verzichten auf jegliche Ansprüche gegen die Jagdschule Luzern mit Ausnahme solcher, die auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder auf Schäden zurückgehen, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung der Jagdschule Luzern oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsgegenstandes notwendig sind.
Für Verbindlichkeiten der Jagdschule Luzern haftet ausschliesslich ihr Vermögen. Ein Durchgriff auf ihre Vereinsmitglieder, die Lehr- oder Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
Der Ausbildungsvertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Schwarzenberg, 01.01.2023